Zur Ihrer Information NISV_Verordnung
Datum 06.06.2021 20:20 | Thema: Aktuelles
| Zu Ihrer Information: Bitte beachten Sie, dass aufgrund der neuen Strahlenschutzverordung NISV evtl. einige Geräteanwendungen nichtmehr oder nurnoch unter bestimmten Voraussetzung von uns Kosmetikerinnen durchgeführt werden dürfen. Fragen Sie bitte nach welche diese sind, da es dazu vom Gesetzgeber bisher keine einheitlichen Richtlinien bzw genaue Zeitangaben gibt!
|
|
Dieser Artikel stammt von Kosmetikstudio, Hechingen, Zollernalbkreis, Day Spa, Wellness, Hautpflege, Kosmetikinstitut, Cosmetic, Fußpflege, Linckersdorff, 72379, Kosmetik Behandlungen, Kosmetik, Behandlungen, https://www.cosmeticum-linckersdorff.de
Die URL für diese Story ist:
https://www.cosmeticum-linckersdorff.de/article.php?storyid=76&topicid=1
|